S.I.C. - die Durchführung von Metall- und Stahlbauarbeiten einschließlich der Montage angekaufter Gegenstände, Waren und Zubehör. Sofern in Erfüllung des Unternehmensgegenstandes handwerkliche Arbeiten im Sinne der Handwerksordnung erforderlich sein sollten, werden diese durch Subunternehmen erbracht. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn vom Unternehmen im jeweiligen Gewerk die handwerklichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden und die Eintragung in die Handwerksrolle dafür vorliegt. - Erbringung von Beratungs- und Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Metall- und Stahlbauarbeiten.