S.I.C. Die Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen, Finanzierungen und Kapitalanlagen gem. § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG sowie alle anderen, mit diesen Geschäften im Zusammenhang stehenden kaufmännischen Beratungs-, Service- und sonstige Dienstleistungen. Die Gesellschaft wird dabei ausschließlich als Makler i.S. der § 93 ff. HGB tätig. Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, unter Beibehaltung oder Einstellung ihrer Aktivform, sich an Personengesellschaften als Verwaltungskomplementärin zu beteiligen.