Eine Neuigkeit von Cashback-3d Kreditorenanalyse

Sanktion und Embargo Check

Durch die EU-Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung (EG) Nr. 881/2002 und 2580/2001 sind alle Unternehmen zu komplexen Prüfmaßnahmen verpflichtet. Die Prüfung der Geschäftsadressen muss gegen die bestehenden Sanktionslisten erfolgen. Dies umfasst den Einkauf, Vertrieb, Personal und Leiharbeit. Diese Verordnungen betreffen nicht nur exportorientierte Unternehmen, sondern alle in der Bundesrepublik tätigen Unternehmen.

Die Verordnung verbieten das Bereitstellen von wirtschaftlichen Ressourcen jeder Art für alle in den Embargolisten geführten Personen und Unternehmen. Geldbußen i.H. von bis zu 1 Million € oder Haftstrafen von bis zu 5 Jahren bei vorsätzlichem Handeln oder Geldbußen i.H. von bis zu 500.000 € bei fahrlässigem Handeln. Fahrlässig handelt schon derjenige, der diesen Abgleich nicht oder unzureichend macht.

Darüber hinaus, kann es sein, dass Lieferanten, Kunden oder Personal nicht auf der EU-Sanktionslisten stehen, sondern auf der US-Sanktionsliste. Deshalb macht es auch Sinn die Daten mit den US-Sanktionslisten abzugleichen.

Cashback-3d Kreditorenanalyse gleicht Ihre Stammdaten im Kreditoren– und Debitorenbereich mit den aktuellen Sanktionslisten der EU und der USA ab.
Mit diesem Abgleich haben Sie einen ersten Überblick. Sie erhalten nach unserer Abgleich einen umfassenden Projektbericht und Informationen zu möglichen Embargo-Verstößen von Lieferanten, Kunden oder Personal.

Gerne erstellen wir mit Ihnen einen gesetzeskonformen Maßnahmenkatalog.
Cashback-3d Kreditorenanalyse
Dittrichring 15
04109 Leipzig
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Tel.: 0170 246 5782
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Erstellt am 03.03.2020 von

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