S.I.C. Die Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern, wobei die Bauausführung von Fremdfirmen übernommen wird, der Vertrieb dieser Häuser und die Vermittlung von Handwerkerdienstleistungen, soweit keine dieser Tätigkeiten nach § 34 c GewO genehmigungspflichtig ist.