S.I.C. Errichtung und Modernisierung schlüsselfertiger und teilfertiger Bauten aller Art, wobei die Bauleistungen durch Subunternehmer und die Planung und Bauleitung durch dazu befugte Fachleute erfolgen. Weiterhin ist die Gesellschaft berechtigt, gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen sowie Bauvorhaben in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden.