S.I.C. Die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung von Energie, insbesondere Photovoltaik- und Solaranlagen; der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und/oder Wärme; die Unterstützung und Beratung in Fragen der Energiegewinnung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten, sowie einer Öffentlichkeitsarbeit. Keine Nachschusspflicht der Genossen. Das Mindestkapital nach § 8a GenG beträgt 75% des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres.