S.I.C. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege durch Begleitung, Pflege und Betreuung unheilbar Kranker und sterbender Menschen in einem stationären Hospiz sowie durch ambulante Pflege (Grund- und Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung) und Begleitung und Betreuung in der Häuslichkeit nach den jeweils geltenden sozialrechtlichen Gesetzen - insbesondere die ganzheitliche Versorgung unheilbar kranker und sterbender Menschen. .