S.I.C. Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) zur Erbringung ambulanter, fachübergreifender vertragsärztlicher und privatärztlicher Leistungen unter ärztlicher Leitung. Die Gesellschaft verfolgt mildtätige Zwecke und dient als Einrichtung der Wohlfahrtspflege hilfsbedürftigen Personen i.S.d. § 53 Nr. 1 Abgabenordnung (AO), die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen sind.