S.I.C Die Vermittlung von Versicherungen, Bausparkassenverträge und Darlehen. Die Gesellschaft erbringt die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz Nr. 1 und 2 Kreditwesengesetz (KWG) von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlage- gesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investment-Gesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen.