S.I.C. Betrieb von Freizeit- und Gesundheitseinrichtungen der Stadt Laatzen, insbesondere des Sport- und Freizeitbades Laatzen, einschließlich Gastronomie, Sauna und Fitnessbereich. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der genannte Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert wird. 3. Die Gesellschaft kann mit vorheriger Zustimmung des Rates der Stadt Laatzen andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen.