S.I.C. (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der musikalischen Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie die Förderung des kulturellen Lebens im Westrich. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Betrieb einer gemeinnützigen privaten Musikschule.