S.I.C. Der Betrieb von gastronomischen Betrieben sowie die Durchführung von Veranstaltungen und die Ubernahme des Veranstaltungsservices. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.