S.I.C. Gewerbsmäßig a den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen, b Bauvorhaben aa als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden, bb Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten oder durchzuführen, c die Verwaltung von Immobilien, d die Beratung von Personen und Gesellschaften in immobilienspezifischen Themen, e die Gestellung der Geschäftsleitung und Übernahme von geschäftsführenden Aufgaben in Immobiliengesellschaften.