S.I.C. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO) und - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung oder Durchführung von Studien- und Forschungsprojekten aus dem Bereich der kognitiven Neurowissenschaften. Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege - von Wissenschaft und Forschung und - von Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe vornehmen.