S.I.C. (1) Gegenstand und Ziel des Unternehmens sind die Beschäftigung und die Förderung von Blinden, Behinderten und schwer vermittelbaren Arbeitnehmern im Rahmen der Sozial- und Wirtschaftpolitik mit dem Ziel der Dauerbeschäftigung und dem Abbau von Arbeitslosigkeit. Der Unternehmensgegenstand wird durch arbeitstherapeutische Beschäftigung und sozialpädagogische Förderung von Blinden, Behinderten und schwer vermittelbaren Arbeitnehmern verfolgt. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke (§§ 51 ff AO) der Abgabenordnung, insbesondere durch die Unterstützung und regelmäßige Beschäftigung von Blinden, Behinderten und schwer vermittelbaren Arbeitnehmern. (3) Die Tätigkeit der Gesellschaft hat kostendeckend zu erfolgen.