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Mindestlohn: Neue Aufzeichnungspflicht zu beachten

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nimmt Anpassungen bei der Aufzeichnungspflicht vor! Die Einkommensschwelle verbleibt bei 2.958 EUR. Aber ... Hier finden Sie mehr Infos: http://goo.gl/ipfemG. Bei Fragen rufen Sie uns unter 0800 0782477 an oder senden Sie uns eine Email an web@ptc-gps.de.

Erstellt am 15.07.2015 von

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