S.I.C. Die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten, insbesondere die Erbringung sämtlicher Dienstleistungen, zu denen eine Rechtsanwaltsgesellschaft berufsrechtlich befugt ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, in den Grenzen des berufsrechtlich Zulässigen Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.