S.I.C. Der Betrieb eines Pflegedienstes, insbesondere die Erbringung von Pflegedienstleistungen im ambulanten Bereich für kranke und/oder pflegebedürftige Personen einschließlich der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie zusätzlicher Betreuungs- und Entlastungsleistungen gemäß SGB V, SGB XI und SGB XII unter Beachtung der jeweils erforderlichen behördlichen Genehmigungen.