S.I.C. Die Verwaltung von Haus- und Wohneigentum. Immobiliengeschäfte aller Art im Rahmen der Vorschriften des § 34 c GewO, insbesondere der Verkauf, die Verwaltung, die Vermittlung und der Nachweis der Gelegenheit des Ankaufs eigener oder fremder Immobilien, die Projektierung von Bauwerken und die Bebauung von Grundstücken, die Vermittlung von Versicherungen sowie die Vermittlung von Finanzierungen und Kapitalanlagen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des § 34 c GewO.