S.I.C Vermittlung von Finanzierungen und Kapitalanlagen, und zwar die Vermittlung von Geschäften über den Erwerb von Anteilscheinen von Kapitalanlagegesellschaften und ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, zwischen Kunden und lizenzierten Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, Kapitalanlagegesellschaften, ausländischen Investmentgesellschaften sowie Kreditinsituten und Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen - das Recht, Gelder, Anteile oder Anteilscheine von Kunden in Besitz zu nehmen besteht nicht -, ferner von geschlossenen Immobilienfonds und Schiffs- bzw. Filmbeteiligungsfonds in der Rechtsform der GbR oder KG, Vermittlung von GmbH- und KG-Anteilen, schließlich auch von Darlehen im Rahmen des Erwerbs von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie im Rahmen von Umschuldungen im Grundbuch.