S.I.C. Die Objektentwicklung von Immobilien jedweder Art, ferner der Betrieb eines Bauträgerunternehmens, also die schlüsselfertige Errichtung, der Vertrieb, die Vermittlung, der Verkauf und die Verwertung von Häusern, Eigentumwohnungen, Wohn- und Gewerbebauten sowie sonstigen Bauten aller Art, der Erwerb und die Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Durchführung von Sanierungen aller Art für eigene und fremde Rechnung, die Ausübung der sonstigen in § 34 c Gewerbeordnung genannten Makler-, Bauträger- und Baubetreuertätigkeiten sowie die Übernahme der Aufgaben eines Generalunternehmers sowie das Erbringen von Architekten- und Ingenieurleistungen und das Erbringen von eigenen Bauleistungen. .