S.I.C. Die Herstellung und der Vertrieb von Werkzeugen aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Erzeugnisse herzustellen, zu bearbeiten, zu erwerben und zu vertreiben. Die Gesellschaft darf branchenähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen oder unterbeteiligen und alle Rechtsgeschäfte vornehmen, die im Interesse der Gesellschaft liegen.