EHS-Assekuranz GmbH
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Info
Handelsregisternummer
Amtsgericht Mannheim HRB 709789, Baden-Württemberg, HRB 709789
Amtsgericht Mannheim HRB 709789, Baden-Württemberg, HRB 709789
Rechtsform
GmbH
GmbH
Inhaber/in
Elisabeta Högler-Sverko
Elisabeta Högler-Sverko
Amtsgericht
Mannheim
Mannheim
S.I.C
Das Vermitteln von Versicherungsverträgen aller Art im deutschen und internationalen Markt, das Angebot von Serviceleistungen und Vertriebsunterstützung für Versicherungsvermittler und Makler in Form eines Maklerpools, die Beratung und Durchführung von Dienstleistungen in diesem Bereich sowie die Ergreifung werbewirksamer Maßnahmen zur Erreichung der vorgenannten Unternehmensziele. Die GmbH unterliegt keiner Erlaubnispflicht nach dem § 32 KWG, da a. als einzige nach den KWG erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen die Anlage- und Abschlussvermittlungen betrieben werden, b. die Vermittlung erfolgt ausschließlich zwischen Kunden und lizenzierten Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstituten und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen, c. es werden ausschließlich Anteile an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden, oder ausländische Investmentanteile, die nach dem lnvestmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, jedoch keine weiteren Finanzinstrumente i. S. d. § 1 Abs. 11 KWG wie z. B. Aktien, Schuldverschreibungen, sog.
Das Vermitteln von Versicherungsverträgen aller Art im deutschen und internationalen Markt, das Angebot von Serviceleistungen und Vertriebsunterstützung für Versicherungsvermittler und Makler in Form eines Maklerpools, die Beratung und Durchführung von Dienstleistungen in diesem Bereich sowie die Ergreifung werbewirksamer Maßnahmen zur Erreichung der vorgenannten Unternehmensziele. Die GmbH unterliegt keiner Erlaubnispflicht nach dem § 32 KWG, da a. als einzige nach den KWG erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen die Anlage- und Abschlussvermittlungen betrieben werden, b. die Vermittlung erfolgt ausschließlich zwischen Kunden und lizenzierten Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstituten und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen, c. es werden ausschließlich Anteile an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden, oder ausländische Investmentanteile, die nach dem lnvestmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, jedoch keine weiteren Finanzinstrumente i. S. d. § 1 Abs. 11 KWG wie z. B. Aktien, Schuldverschreibungen, sog.
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