S.I.C. Ist die Vermittlung von Versicherungen und Finanzierungen sowie die Vermittlung von Investmentanteilen. Hierbei erbringt sie die Anlage- und Abschlußvermittlung im Sinne von § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nm. 1 und 2 KWG von Anteilscheinen von Kapitalgesellschaften (inländische Investmentfonds) oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d.h. lizenzierten Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstituten und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen.