S.I.C. A Die Vermittlung des Abschlussses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über: Versicherungen, Bausparverträgen, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, Dahrlehen, den Erwerb vonAnteilscheinen einer Kapitalanlagengesellschaft, den Erwerb von ausländischen Investmentanteilen, den Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, den Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalanlagegesellschaft oder KG und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder KG, gemäß § 34 c Abs. 1 Ziff. 1 a und 1 b GewO bzw. § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG.