<p>Angestellte deren regelmäßiges Arbeitsentgelt 49.500 Euro überschreitet können in die private Krankenversicherung wechseln.</p>
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<p>Bei Gehaltserhöhungen im Laufe eines Jahres endet die Versicherungspflicht allerdings erst zum Jahreswechsel.
Wer am 31. Dezember 2010 bereits ein
regelmäßiges Arbeitsentgelt größer 49.500* Euro bezieht, wird zum 01. Januar 2011 versicherungsfrei.</p>
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<p>*Es gelten regelmäßige Gehaltsbestandteile, also beispielsweise neben dem Grundgehalt auch regelmäßige Zahlungen von Weihnachts- und Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder regelmäßig gezahlte Zulagen.</p>
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<p>Ab dem 01. Januar 2011 sind in der GKV auch versicherungsfrei:</p>
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<p>1. Arbeitnehmer, die ein neues Beschäftigungsverhältnis beginnen
(z. B. Arbeitgeberwechsel) und in diesem sofort das Einkommen von 49.500 Euro (JAEG) überschreiten. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die zuvor hauptberuflich selbstständig waren.</p>
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<p>2. Berufseinsteiger, die ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitsentgelt
oberhalb der JAEG aufnehmen.</p>
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<p>3. aus dem Ausland zurückkehrende Arbeitnehmer, wenn ihr Entgelt
die jeweils geltende JAEG überschreitet.</p>
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<p>Selbständige sind mit aufnahme der Selbstständigkeit versicherungsfrei.</p>
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<p>Beamte bekommen Beihilfe und können den verbleibenden Teil privat absichern.</p>
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<p>Was bei einem Wechsel zu beachten ist und welche Vorteile sich daraus ergeben erfahren Sie bei mir.</p>