S.I.C. Der Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere mit Textil- und Hardwaren, die Verwaltung von Vermögen aller Art einschließlich der Verwaltung von Grundbesitz und jede sonstige gewerbliche Betätigung, soweit sie den Betrieb eines vollkaufmännischen Gewerbes erfordert. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesem Zweck dienen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen sowie andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand gründen, pachten, kaufen oder sich an solchen beteiligen.