S.I.C Ist das Vermitteln von Abschlüssen von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder Nachweisen der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge sowie das Vermitteln von Abschlüssen von Darlehensverträgen oder Nachweisen der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge. Finanzdienstleistungen, die einer Genehmigung nach dem KDG bedürften, sind nicht Unternehmensgegenstand.