Unter dem Begriff Sperrminorität versteht man das Recht einer Minorität (=Minderheit), trotz zahlenmäßiger Unterlegenheit einen Mehrheitsbeschluss zu verhindern. Bei Aktiengesellschaften kann jeder Gesellschafter, der über mehr als 25 % der Anteile verfügt, per Sperrminorität einen Beschluss untersagen. Der Pharmariese erhöhte zudem die Beteiligung am Konkurrenten Roche auf 32,7%, was praktisch einer Sperrminorität entspricht. Es besteht keine Weisungsbindung gegenüber der Generalversammlung, bei Bestehen einer Sperrminorität gelten die Ausführungen weiter unten.