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Wirtschafts-Lexikon

Schuldenbremse

Mit der Schuldenbremse soll in verschiedenen Ländern die Staatsverschuldung eingedämmt werden. 2009 wurde sie unter anderem in Deutschland eingeführt. Die Aufnahme neuer Kredite wird für Bund und Länder eingeschränkt. Damit soll verhindert werden, dass die Schulden weiter wachsen. Die Schuldenbremse jedenfalls wirke wie eine Wachstumsgrenze. Doch an der Schuldenbremse, die ab 2020 eine Null-Neuverschuldung vorsieht, wollen sie nicht rütteln. Die Schuldenbremse ist der dritte Regulierungsanlauf des Grundgesetzes, um die Staatsfinanzen langfristig tragfähig zu halten.