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Wirtschafts-Lexikon

Schadensersatzanspruch

Aus dem Gesetz (§§ 249 ff. BGB) und bestehenden Verträgen können sich Schadensersatzansprüche ergeben. Auf Basis einer rechtlich geregelten Anspruchsgrundlage ist zu entscheiden, ob entstandener Schaden überhaupt ersetzbar ist und wer dafür in Anspruch genommen werden kann. Das Opfer hat daher seinen Schadensersatzanspruch mit Klage beim zuständigen Gericht geltend zu machen. Während des aufrechten Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber Schadensersatzansprüche gegen offene Entgeltansprüche des Arbeitnehmers aufrechnen.