Als Privatvermögen bezeichnet man wirtschaftliche Güter, die Teil des privaten Besitzes einer steuerpflichtigen Person sind. Aus dem Handel und der Betriebswirtschaft kommend, beschreibt es das Vermögen, das ausschließlich dem privaten Zwecke dient und deshalb in der Unternehmensbilanz nicht ausgewiesen wird. Bei juristischen Personen kann der Handelnde auch persönlich mit seinem Privatvermögen haften. Die Kontrolle unterliegt den Vereinsmitgliedern, die juristisch mit ihrem Privatvermögen haften. Als Einzelunternehmer haften Sie unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen für die Schulden des Unternehmens.