Eine Pfändung wird über einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid angekündigt und über einen richterlichen Pfändungsbeschluss durchgeführt. Hierbei handelt es sich um eine Zwangsvollstreckung von beweglichem Vermögen des Schuldners, die aus einer Zahlungsunfähigkeit gegenüber eines Gläubigers herrührt.
Durch die Pfändung des Anspruchs auf das Tagessaldo (Guthaben) wird das Kontokorrentverhältnis weder geändert noch beendet.
Eine Pfändungsverfügung darf vorsehen, dass die sich bei Rechnungsabschlüssen zum Zeitpunkt der Pfändung und die in Zukunft ergebenden Saldoforderungen des Kontoinhabers gepfändet werden.