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Wirtschafts-Lexikon

öffentliche Beglaubigung

Durch die öffentliche Beglaubigung erhalten Rechtsgeschäfte in vorgeschriebener Form ihre Gültigkeit. Die Form wird durch § 40 Beurkundungsgesetz geregelt. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und die Unterschrift durch einen Notar oder zugelassene Behörde beglaubigt sein.

 

Verwendung von öffentliche Beglaubigung in einem Satz

  • Eine öffentliche Beglaubigung ist eine für die Gültigkeit verschiedener Rechtsgeschäfte vorgeschriebene Form.
  • Bei der öffentlichen Beglaubigung muss die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift von einem Notar beglaubigt sein.