Durch die öffentliche Beglaubigung erhalten Rechtsgeschäfte in vorgeschriebener Form ihre Gültigkeit. Die Form wird durch § 40 Beurkundungsgesetz geregelt. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und die Unterschrift durch einen Notar oder zugelassene Behörde beglaubigt sein.
Verwendung von öffentliche Beglaubigung in einem Satz
- Eine öffentliche Beglaubigung ist eine für die Gültigkeit verschiedener Rechtsgeschäfte vorgeschriebene Form.
- Bei der öffentlichen Beglaubigung muss die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift von einem Notar beglaubigt sein.