Die Objektsteuer, auch Realsteuer genannt, wird, unabhängig von der eigenen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen, nur nach dem Wert der Sache berechnet. Dazu zählen zum Beispiel die Gewerbeertragssteuer und die Grundsteuer. Die Erlöse aus den Objektsteuern fließen den jeweiligen Gemeinden zu.
Verwendung von Objektsteuer in einem Satz
- Objektsteuern knüpfen an die durch ein Objekt gegebene sachliche Leistungsfähigkeit an (GewSt, GrSt, Kfz-Steuer).
- Objektsteuern können sowohl auf der Unternehmens- als auch auf der Haushaltsseite der Volkswirtschaft erhoben werden.
- Die Objektsteuern gehören zu den bedeutendsten Einnahmequellen zahlreicher Kommunen.