Wenn ein Unternehmen dauerhaft erfolgreich sein soll, muss es einen Mindestgewinn erzielen. Dieser wird vom Unternehmer festgesetzt. Der Mindestgewinn stellt die angestrebte Verzinsung des eingesetzten Kapitals dar. Die anfallenden Kosten und der Mindestgewinn ergeben den zum Erreichen nötigen Mindestumsatz. Der Mindestgewinn wurde abgesenkt von bisher 1,6 v.H. der Buchwerte des Sachanlagevermögens, das am Anfang des Wirtschaftsjahres in der Steuerbilanz ausgewiesen ist, auf 1,5 v.H. der Buchwerte des Sachanlagevermögens. In unserem Beispiel wird mit einem kalkulatorischen Mindestgewinn von 20.000 Euro pro Jahr gerechnet.