Mietwucher ist ein juristischer Begriff und wird in § 291 StGB geregelt. Angewendet wird der Paragraf, wenn die tatsächliche Leistung des Vermieters in einem unverhältnismäßigen Maß der vereinbarten entgeltlichen Miete des Mieters gegenübersteht. Als Referenzpreis gilt die ortsübliche Miete. Bei einer überzogen hohen Miete unterscheidet man zwischen Mietpreisüberhöhung und Mietwucher. Bevor der Mieter sich entschließt, Anzeige wegen Mietwuchers zu erstatten, sollten die vorgenannten Voraussetzungen genauestens geprüft werden.