Die Mietpreisbindung ist ein Verfahren der Mietfestlegung, das dazu dient, Mieter vor einer Mieterhöhung zu schützen. Insbesondere im sozialen Wohnungsbau und bei Wohnungen, die öffentliche Zuschüsse erhalten haben, wird die Mietpreisbindung seitens des Vermieters angewendet. Durch die Koppelung der Miete an die tatsächlichen Kosten der Immobilie tritt eine Mietpreisbindung ein. Erst nachdem der Eigentümer alle Darlehen und sonstigen Zuschüsse zurückbezahlt hat, erlischt die Anwendbarkeit des Wohnungsbindungsgesetzes und damit auch die Mietpreisbindung.