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Wirtschafts-Lexikon

Mietminderung

Wird der Wert einer Mietsache durch Umstände gesenkt, die nicht vom Mieter zu vertreten sind, hat dieser das Recht auf Mietminderung. Dieses muss schriftlich angezeigt werden, damit der Vermieter die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung hat. Bei gewerblichen Mietverträgen kann dieses Recht eingeschränkt werden. „Denn die Mietminderung ist keine Strafe, sondern ein Ausgleich dafür, dass die Mietsache nicht voll gebrauchsfähig ist.“ „Treffen einer oder mehrerer dieser Ausschlussgründe zu, wird es im Gewerbemietrecht schwer, eine Mietminderung erfolgreich durchzusetzen.“