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Wirtschafts-Lexikon

Mietkaution

Die Mietkaution ist eine vertraglich, aber nicht gesetzlich geregelte Zahlung, die der Mieter als Sicherheitsleistung an den Vermieter tätigt. Üblicherweise beträgt die Mietkaution bis zu drei Monatsnettokaltmieten. Liegen nach dem Auszug Schäden vor, so behält der Vermieter die Kaution ein. Die Deutsche (Keine Vorschläge) bietet Mietern übers Internet an, für sie eine Bürg­schaft in Höhe der Miet­kaution zu übernehmen. Vertragliche Vereinbarungen über das Schicksal der Mietkaution im Falle der Trennung sind unabdingbar.