Wenn sich rechtlich selbstständige Unternehmen zur Zusammenarbeit entschließen, so bezeichnet man diese Zusammenschlüsse als Kooperationen. Kooperationen können in Dauer, Inhalt und Ausprägung stark variieren. Überwacht und gegebenenfalls eingeschränkt werden Kooperationen durch kartellrechtliche Instanzen. Das Förderinstrument dient der Anbahnung internationaler Kooperationen. Das 2007 in Kraft getretene Vertragsrechtsänderungsgesetz hat zu einer Stärkung der Kooperationen von Ärzten und anderen Gesundheitsberufen und damit zu einer Flexibilisierung ärztlicher Tätigkeit geführt.