Das Umsatzsteuergesetz (UStG) bezeichnet nach § 19 alle im Inland ansässigen, selbstständigen oder gewerblichen Unternehmer als Kleinunternehmer, wenn ihr jährlicher Gesamtumsatz, einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer, eine festgelegte Umsatzgrenze nicht überschreitet.
Kleinunternehmer haben die Möglichkeit, sich für oder gegen die Umsatzsteuerpflicht zu entscheiden
Für Kleinunternehmer entfällt neben dem Vorsteuerabzug der Ausweis der Umsatzsteuer sowie der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf erstellten Rechnungen.