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Wirtschafts-Lexikon

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die von anerkannten Religionsgemeinschaften zur Deckung des allgemeinen Kirchenbedarfs erhoben wird. Die Kirchensteuer ist im Grundgesetz festgeschrieben. Ihre Bemessungsgrundlage ist die Einkommens- bzw. Lohnsteuer. Ihre Höhe ist in den einzelnen Bundesländern verschieden.

Auch die evangelische Kirche hat die Mitgliedschaft an die Kirchensteuer gekoppelt.

Die Entstehung der Kirchensteuer geht auf eine Reihe von Faktoren zurück, die im 19. Jahrhunderts Staat, Kirche und Gesellschaft veränderten.