Im Gegensatz zu den Personengesellschaften sind Kapitalgesellschaften juristische Personen mit eigener Rechtsfähigkeit. Da es sich hierbei jedoch um nicht lebende Gebilde handelt, werden Kapitalgesellschaften nach außen durch natürliche Personen wie zum Beispiel Geschäftsführer vertreten.
Damit vollzieht die Unternehmensleitung einen Wechsel von den Personen- zu Kapitalgesellschaften.
Das Finanzamt lehnte dies ab: Für diese Option sei ein maßgeblicher Einfluss des Anteilseigners auf die Kapitalgesellschaft erforderlich.