Eine Kapitaleinlage ist entweder eine finanzielle oder materielle Beteiligung am Unternehmen. Tätigt der Unternehmer die Kapitaleinlage selbst, so erhöht sich der Anteil an seinem Unternehmen. Handelt es sich beim Kapitalgeber nicht um den Unternehmer, so wird der Kapitalgeber zum Gesellschafter des Betriebs.
Damit sei das DFKI das bislang einzige Forschungsunternehmen in Europa, an dem sich Google mit einer Kapitaleinlage und einem Sitz im Aufsichtsrat als Gesellschafter beteilige.
Das Problem des Antrags: Die städtische Tochter hatte damals kein Darlehen, sondern eine Kapitaleinlage erhalten.