Bei Kapitaleinkünften handelt es sich um Erträge, die durch Geldgeschäfte am Kapitalmarkt erwirtschaftet wurden. Dazu zählen bspw. Einkünfte aus Aktiengeschäften wie dem An- und Verkauf von Aktien oder erhaltene Dividenden. Weiter wären Zinseinnahmen durch das Halten von Unternehmensanleihen beispielhaft.
Steuerzahler, die negative Einkünfte und positive Kapitaleinkünften haben, sollten Zinsen und Kursgewinne in der Steuererklärung angeben.
Zinserträge zählen zu den Kapitaleinkünften und unterliegen der Steuerpflicht.