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Wirtschafts-Lexikon

Handelsvertreter

Ein Handelsvertreter tätigt Geschäfte im Namen eines anderen Unternehmens. Er dient somit entweder als Geschäftsvermittler oder Abschlussvertreter zwischen zwei Geschäftsparteien. Ein Handelsvertreter ist kein Arbeitnehmer, sondern ein selbstständiger Gewerbetreibender (gem. § 84 I HGB).

Der Handelsvertreter muss alles tun, was im Interesse des Unternehmers erforderlich ist. Erst durch die laufende Informationspflicht wird ein Handelsvertreter in die Absatzorganisation eines Unternehmens eingebunden.