Ein Handelsvertreter tätigt Geschäfte im Namen eines anderen Unternehmens. Er dient somit entweder als Geschäftsvermittler oder Abschlussvertreter zwischen zwei Geschäftsparteien. Ein Handelsvertreter ist kein Arbeitnehmer, sondern ein selbstständiger Gewerbetreibender (gem. § 84 I HGB).
Der Handelsvertreter muss alles tun, was im Interesse des Unternehmers erforderlich ist. Erst durch die laufende Informationspflicht wird ein Handelsvertreter in die Absatzorganisation eines Unternehmens eingebunden.