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Wirtschafts-Lexikon

Gläubiger

Ein Gläubiger (Kreditor) ist eine natürliche oder juristische Person, die aufgrund eines Schuldverhältnisses von einem Schuldner (Debitor) eine bestimmte Leistung verlangen kann. Bei einem Kaufvertrag ist der Käufer Gläubiger bezüglich des Kaufpreises und Schuldner hinsichtlich der Übergabe der Ware. „Es ist einer der Eckpunkte der europäischen Bankenunion: Bei einer Schieflage werden Eigentümer und Gläubiger einer Bank zur Kasse gebeten.“ „Neuerdings ist dem Insolvenzantrag des Schuldners zwingend ein Verzeichnis der Gläubiger und ihrer Forderungen (Gläubigerverzeichnis) beizufügen.“