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Wirtschafts-Lexikon

Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster (GbM) entstammt dem gewerblichen Rechtsschutz und ist dem Patent ähnlich. Es schützt technische Erfindungen, sodass nur der Inhaber das Recht genießt, die technische Erfindung zu nutzen oder zu verkaufen. Der Vorteil gegenüber dem Patent liegt in der einfacheren und günstigeren Anmeldung.

Als sogenanntes Gebrauchsmuster ließ es die Funktion überdies beim Deutschen Patent- und Markenamt in München registrieren.

Bei der Zahl der erteilten Schutzrechte wird die Marke von zwei Millionen angepeilt, wobei sowohl Patente als auch Gebrauchsmuster gemeint sind.