Fremdbesitz liegt vor, wenn eine Person eine Sache als einer anderen Person gehörend besitzt, z. B. Mieter, Pächter. Dabei sind nicht die Eigentumsverhältnisse, sondern der erkennbare Wille entscheidend.
Marktplatz Mittelstand wird moderner, mobiler und nutzerfreundlicher. Als Teil des Firmenweb erhält Marktplatz Mittelstand ein neues Logo und einen neuen Anstrich. Einen kleinen Vorgeschmack in Form unseres neuen Logos gibt es hier:
Fremdbesitz liegt vor, wenn eine Person eine Sache als einer anderen Person gehörend besitzt, z. B. Mieter, Pächter. Dabei sind nicht die Eigentumsverhältnisse, sondern der erkennbare Wille entscheidend.